Anspruch auf Notbetreuung in Kita und Grundschule erweitert

Anspruch auf Notbetreuung in Kita und Grundschule erweitert | Für Kinder sowie Grundschülerinnen und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird derzeit eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.

ℹ️ Die wesentlichen Änderungen:

☑️ Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

☑️ Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.

☑️ Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März 2020, 00:00 Uhr, in Kraft. Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung gibt es unter: www.coronavirus.sachsen.de. (LW)

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