Anspruch auf Notbetreuung in Kita und Grundschule erweitert
Anspruch auf Notbetreuung in Kita und Grundschule erweitert | Für Kinder sowie Grundschülerinnen und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird derzeit eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.
ℹ️ Die wesentlichen Änderungen:
☑️ Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
☑️ Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
☑️ Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März 2020, 00:00 Uhr, in Kraft. Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung gibt es unter: www.coronavirus.sachsen.de. (LW)
- 20_03_16_Allgemeinverfuegung_Corona_Kita_Schulen.pdf (374,7 KiB)
- Liste der Sektoren der Kritischen Infrastruktur (Anlage 1, überarbeitete Version vom 23. März) (25,3 KiB)
- Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule (Anlage 2, überarbeitete Version vom 23. März) (161,6 KiB)